Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird in Deutschland durch verschiedene Förderprogramme finanziell gefördert.

Als Fachplanungsbüro für Ladeinfrastruktur und Experte für Ladeinfrastrukturförderungen bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Förderberatung: Von der Beratung und Auswahl eines geeigneten Förderkonzepts bis hin zur erfolgreichen und reibungslosen Fördermittelbeantragung.

Die KfW hat das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen nun gestoppt, weil die Mittel hierfür in Höhe von 800 Millionen Euro erschöpft sind. Mit 900 Euro Zuschuss konnten so rechnerisch 888.888 private Ladepunkte gefördert werden.

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge fördert die KfW den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können sowohl die Firmen­fahrzeuge als auch die Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung.

Neben den bekannten Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, deren Einsatz regional begrenzt ist. Um da die Übersicht zu behalten, haben wir die wichtigsten Förderprogramme zusammengetragen.

KFW-Förderung für Privatpersonen

Die KfW hat die Förderung des Bundes für private Ladestationen aufgrund der vollständigen Ausschöpfung der vom Bund bereitgestellten 800 Millionen Euro gestoppt; Neue Anträge werden nicht mehr angenommen.

Förderung ausgelaufen

Laufende Anträge nicht betroffen!

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antrags­bestätigung – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
  • Haben Sie schon eine Antrags­bestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Lade­station entsprechend den Förder­voraus­setzungen nachweisen.

Quelle: KfW

Förderung für Unternehmen und Kommunen

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge fördert die KfW den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können sowohl die Firmen­fahrzeuge als auch die Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Details zum Förderprogramm

  • Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung 
  • Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen
  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  •  
  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle).
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förder­produkte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.

Förderungen für öffentlich zugängliche Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Mit dem Ziel, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte (davon 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Ab dem 31.08.2021 können Förderanträge gestellt werden.

Details zum Förderprogramm

Erster Förderaufruf (31.08.2021 – 18.01.2022) 

  • Rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 kW (Normalladepunkte)
  • Rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte)
  • Der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher
  • Unternehmen
  • Städte und Gemeinden
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Neben den bekannten Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, deren Einsatz regional begrenzt ist. Um da die Übersicht zu behalten, haben wir die wichtigsten Förderprogramme zusammengetragen.

Folgende Städte haben über die Landes- und Bundesförderung hinaus eigene Förderprogramme. Befindet sich Ihr Standort im Stadtgebiet einer dieser Städte? Dann helfen wir Ihnen in unserer Förderberatung gerne, das Fördergeld an den richtigen Stellen zu beantragen.

Aachen
Bad Salzuflen
Berlin (Autos)
Berlin (LIS)
Buchholz
Bünde
Castrop-Rauxel
Dachau
Detmold
Dienslaken
Düsseldorf
Frankfurt (Oder)
Halle (Westfalen)
Hannover
Heidelberg
Isernhagen
Jena
Karlsruhe
Limburg a. d. Lahn
Lindau
Lüdenscheid
Lünen
Mainz
Marburg
Marburg-Biedenkopf
Merseburg
München
Neuwied
Nürnberg
Osterholz
Rastatt
Schwedt
Schwerin
Siegen
Sigmaringen
Solingen
St. Ingbert
St. Wendel
Steinfurt
Stralsund
Unterschleißheim
Versmold
Wallenhorst
Wuppertal