Dritter Förderaufruf – „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Mit dem Dritten Aufruf zur Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Bayern 2.0“ geht die zuständige Förderstelle – das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – in die nächste Förderrunde und setzt dabei spannende Anreize, um den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bayern gezielt zu stärken.

Grundsätzlich gelten in diesem Förderaufruf die gleichen Spielregeln wie bisher.
Antragsberechtigte, also alle natürlichen und juristischen Personen mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land, sowie GbRs, können vom 02.05.2023 bis zum 30.06.2023 ihre Förderanträge über das Förderportal ELSTER der Förderstelle zukommen lassen, um eine Förderung ihres Aus- und Aufbaus von Ladeinfrastruktur zu erlangen.

Gefördert werden:

  • Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten
  • Netzanschluss
  • Bodenarbeiten
  • Parkplatzmarkierung und -sensoren
  • Beleuchtung und Wetterschutz
  • Installation und Inbetriebnahme

Hierbei gilt der übliche Fördersatz von 40 % der Investitionssumme für Ladeinfrastruktur und Netzanschluss mit verschiedenen maximal Sätzen, abhängig von der verbauten bzw. benötigten Technik (Details unten). 

Eine Besonderheit stellt jedoch die Menge der förderfähigen Ladepunkte dar. So müssen sowohl Ober- als auch Untergrenzen von Normal- und/oder Schnellladepunkten eingehalten werden.

Konkret gilt: 

Bei Normalladepunkten müssen mindestens 4 und maximal 20 Ladepunkte, und bei Schnellladepunkten mindestens 2 und maximal 4 Ladepunkte pro Standort in die Förderung eingereicht werden (bei Kombination von Normal- und Schnellladepunkten muss eine Untergrenze erfüllt sein).

Ist zudem ein Projekt in oder für Wohnquartiere, intermodale Angebote (nähe zu anderen Mobilitätsdienstleistern), mit lastoptimierter Ladeeinrichtung oder mit besonderem Augenmerk auf barrierefreie Nutzung angedacht, erhöht sich zum einen der Fördersatz auf 50 % (Ladetechnik und Netzanschluss), zum anderen werden die zugehörigen Anträge priorisiert bearbeitet und bewilligt

Mit den genannten Besonderheiten reagiert die Förderstelle zum einen auf den weiterhin unzureichenden Ausbau von Ladeinfrastruktur, zum anderen auf die meist höheren Kosten von Vorhaben, welche aufgrund ihrer technischen oder sozialen Komplexität oft hinten angestellt werden.

Fördersatz für die Ladetechnik (je Ladepunkt):

  • Normalladen (3,7 – 22 kW) 🡪 40 % / max. 2.500 €
  • Schnellladen (22 – 100 kW) 🡪 40% / max. 10.000 €
  • Schnellladen (über 100 kW) 🡪 40% / max. 20.000 €
  • Schnellladen (über 100 kW) mit integriertem Pufferspeicher (min. 75 kWh) 🡪 40 % / 25.000 €

Fördersatz für den Netzanschluss (je Standort):

  • Anschluss ans Niederspannungsstromnetz 🡪 40 % / max. 10.000 €
  • Anschluss ans Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher (min. 75 kWh) 🡪 40 % / max. 20.000 €
  • Anschluss ans Mittelspannungsstromnetz 🡪 40 % / max. 20.000 €

 

Detaillierte Informationen zum Förderaufruf erhalten Sie hier:
Dritter Förderaufruf Ladeinfrastruktur 2.0 Bayern”

 

Sie haben Fragen zum Förderprogramm und der Errichtung von Ladestationen?

Dann wenden Sie sich gerne an unser kompetentes Team, das Sie gerne berät: sales@amperio.eu
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Halle 6 Stand B6.274