THG-Quote – So profitieren E-Autofahrer und Ladeinfrastruktur-Betreiber

Der Verkehr ist das Sorgenkind der Energiewende. Denn der Verkehrssektor konnte in den letzten Jahren kaum zur Reduzierung der deutschen Treibhausgasemissionen beitragen. Zudem werden im Verkehr hauptsächlich fossile Kraftstoffe verwendet, welche aus dem Ausland importiert werden müssen. Damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen und die Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren kann, müssen zukünftig auch im Verkehr mehr alternative Antriebsarten wie die E-Mobilität vorangetrieben werden. 

Ziel der Bundesregierung ist die Reduzierung der Emissionen und die Förderung alternativer Antriebsarten. Aus diesem Grunde hat der Bundestag im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) beschlossen. Diese Gesetzesänderung novelliert die seit 2015 bekannte Quotenregelung. Im Verkehrssektor wird diese Quote nun von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Zudem können erstmals Betreiber und private E-Autofahrer direkt von der Quote profitieren.

Wie funktioniert das jetzt genau mit der THG-Quote?

Mineralölkonzerne, die Benzin und Diesel in den Verkehr bringen, müssen die von den Kraftstoffen verursachten Emissionen um die THG-Quote reduzieren. Dies können sie erreichen, indem sie anstatt der herkömmlichen, fossilen Kraftstoffe Alternativen einsetzen, die weniger Emissionen verursachen. Diese Alternativen werden als Erfüllungsoptionen bezeichnet. Können die Mineralölkonzerne ihre Quoten-Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen sie Strafen in Höhe von 600 €/t CO2 zahlen.

Die quotenverpflichteten Unternehmen können ihre Emissionen eigenständig durch den direkten Verkauf von beispielsweise Biodiesel (B7) und Bioethanol (E10) senken. Oder sie erwerben Erfüllungsoptionen von sogenannten Dritten, die selbst emissionsarme oder freie Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Dies können beispielsweise Betreiber von Ladeinfrastruktur oder Besitzer von einem Elektroauto (BEV) sein.

Bisher erfüllen die quotenverpflichteten Unternehmen ihre Emissionsminderung meist selbstständig durch den Verkauf von Biokraftstoffen. Zukünftig kann die THG-Quote jedoch nicht allein durch Biokraftstoffe erfüllt werden, da ihr Einsatz durch die neue Gesetzesänderung begrenzt wird. Dies lässt die E-Mobilität für die Erfüllung der THG-Quote immer wichtiger werden.

Wie kann ich als Besitzer eines Elektro-Autos von der THG-Quote profitieren?

Besitzer von Elektroautos nutzen Strom und vermeiden so, im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen, Emissionen im Verkehr. Für einen batterieelektrischen PKW kann man pro Jahr ein Pauschalwert von 2 MWh in der THG-Quote berücksichtigen. Damit können jährlich Erlöse von 200-400 € erzielt werden. Leichte Nutzfahrzeuge haben einen jährlichen Pauschalwert von 3 MWh, womit diese Erlöse von bis 600 € einbringen können.

Wie kann ich als Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur von der THG-Quote profitieren?

Die Änderungen beim THG-Quotenhandel bieten seit Jahresbeginn für Betreiber von Ladepunkten und entsprechende Dienstleister ein attraktives Geschäftsmodell für die Vermarktung des Ladestroms.
Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur können den Strom, welcher an ihren Ladepunkten verladen wird, als Erfüllungsoptionen verkaufen. Dazu müssen die Stationen bei der Bundesnetzagentur als öffentliche Ladepunkte gemeldet sein. Aus dem Verkauf der Strom-Erfüllungsoptionen können Betreiber für das Jahr 2022 zwischen 0,08 bis 0,24 €/kWh erreichen, wenn der Strom aus dem Netz bezogen wird. Kommt der Strom direkt aus erneuerbaren Energien, können Betreiber sogar doppelt so hohe Erträge erzielen.