Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

KfW 441 Förderung für nicht-öffentliche Ladepunkte bei Unternehmen

Seit dem 23.11.2021 fördert der Bund den Aufbau von gewerblicher, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur. Firmen und Kommunen können für neue Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Er ist auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt; insgesamt 50 Stationen). Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro. Die Förderung unterstützt damit den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für elektrische Flottenfahrzeuge sowie für Dienstfahrzeuge.

Nachfolgend erfahren Sie alles über das neue Förderprogramm für Unternehmen.

Das Wichtigste für Unternehmen:

  • Zuschuss bis 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

Was wird gefördert?

  •  den Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligente Steuerung
  •  den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Voraussetzung für die KfW 441 Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

Welche Ladetechnik gefördert wird, finden Sie hier: Zur Liste der geförderten Ladestationen

Wer wird gefördert?

  •  Unternehmen
  •  Einzelunternehmer
  •  freiberuflich Tätige
  •  kommunale Unternehmen
  •  Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  •  gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Andernfalls reduziert sich der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten.
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto.

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förder­produkte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.

Beantragung

Bevor Sie die Förderung für Ihre Ladestation beantragen, sollten Sie genau evaluieren, welche Ladetechnik für Ihren Firmenstandort am besten geeignet ist. Dies ergibt sich aus der Analyse Ihres Ladebedarfs, den Gegebenheiten am Firmenstandort vor Ort und dem damit verbundenen Installationsaufwand sowie dem Wunsch nach Inanspruchnahme eines Förderprogramms und evtl. einer Einbindung einer PV-Anlage. Kurzum: Vor der Beantragung der Förderung sollten Sie als Unternehmen eine Fachplanung durchführen, um die für Sie beste Lösung zu finden. Hierbei unterstützen wir von amperio Sie gerne, denn wir sind ein Fachplanungsbüro mit jahrelanger Erfahrung.

Ihren Antrag stellen Sie dann vor der Bestellung der Ladetechnik direkt im KfW-Zuschussportal.
Gerne begleiten und beraten wir Sie bei der Antragstellung.

Merkblätter

FAQs

Die KfW Bank beantwortet auf ihrer Website alle häufig gestellten Fragen. Die Antworten finden Sie hier.