Änderungen der Ladesäulenverordnung (LSV)

Kartenterminal-Pflicht ab Juli 2024

Die kontrovers diskutierten Änderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) wurde nun vom Bundesrat beschlossen. Dieser hat entschieden, dass ab Juli 2024 öffentliche Ladesäulen über ein Kreditkartenterminal mit Pin-Pad verfügen müssen. Das sogenannte Ad-hoc Laden wurde bisher meist über einen QR-Code ermöglicht. Dies reicht ab 2024 nicht mehr aus.

Änderungen

Neben der Terminalpflicht wurde ebenfalls beschlossen, dass neu errichtete Ladesäulen ebenfalls über eine Schnittstelle verfügen müssen, um Standortinformationen, dynamische Daten, Belegungsstatus und Betriebsbereitschaft zu übermitteln. Dazu verkürzt man die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen von vier auf zwei Wochen. Ebenfalls beschlossen wurde die Zulassung von Normalladepunkten mit fest angebrachtem Ladekabel. Diese neuen Punkte scheinen jedoch weniger umstritten zu sein als die Terminalpflicht.

Eine Übersicht aller Änderungen der Ladesäulenverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben wir Ihnen hier verlinkt.

Kartenterminal-Pflicht im Detail

Die genannte Kartenterminal-Pflicht gilt demnach für jede Ladesäule, die ab dem 01.07.2024 erstmalig in Betrieb genommen wird. Bestehende Ladesäulen müssen daher nicht nachgerüstet werden. Ziel ist es, überall mit der Giro- oder Kreditkarte laden zu können, um das Laden und Bezahlen so einfach wie möglich zu gestalten. Die aktuelle Situation mit Ladekarten und Ladechips stellt derzeit eine Hürde für einige Kunden dar. Dabei sehen Branchenverbänden aus den Bereichen Auto, Energie und Elektronik dies umstritten, da sie Erfahrungswerte als Referenz verwenden. Diese besagen, laut den Verbänden, dass über 90 Prozent der Kunden Ladetarife und nur die Minderheit Ad-hoc Laden nutzt.

Neue Wege

Mit dem Ziel, dass Betreiber ihre Ladesäulen zukunftssicher betreiben und Kunden so einfach wie möglich Laden können, ist die LSV für amperio keine neue Herausforderung. Durch die langjährige Erfahrung und das genannte Ziel bietet amperio als erfahrener Fachplaner für Ladeinfrastruktur schon seit mehreren Jahren Ladeinfrastruktur mit Kartenterminal an. Bei DC-Ladesäulen bietet amperio Ladesäulen an, welche bereits über ein Terminal verfügen, z.B. von EnerCharge. Für das AC-Laden nutzen wir bei amperio die Produkte von Alfen und Compleo, welche mit der Girokarten-Bezahlfunktion Giro-e der GLS Bank für Ad-hoc Laden ausgestattet sind.

Mit Blick in die Zukunft plant amperio die Umsetzung von Kreditkarten-Terminals für bereits bestehende sowie bevorstehende AC und DC Ladeparks. Die GLS-Bank hat kürzlich ein solches Geldkarten-Bezahlterminal namens “Giro-e Pay T” für Ladestationen entwickelt. Gerne beraten wir Sie hierzu, denn wir wissen, worauf es ankommt und was Sie für die Zukunft brauchen!

Wünschen Sie sich mehr Beratung zu dem Thema? Dann kontaktieren Sie uns.

Update 16.06.2023 : In einer älteren Fassung dieses Beitrags war von einer Kartenterminal-Pflicht ab Juli 2023 die Rede. Der Bundesrat hat am 16. Juni der Regierungsverordnung zugestimmt. Als Begründung für die einjährige Verzögerung nennt auch der Bundesrat in seiner Mitteilung vom 16. Juni 2023 das fehlende Angebot an entsprechenden Ladesäulen auf dem Markt.