Ist Ihr Unternehmen für das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) gerüstet?

So setzen Sie das GEIG erfolgreich um:

Durch das am 23. März in Kraft getretene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz: “GEIG”) werden sich alle Unternehmen, sofern noch nicht geschehen, in naher Zukunft mit geeigneten Lademöglichkeiten für die Elektromobilität befassen müssen.

Wir möchten Sie daher über die neuen Anforderungen des GEIG informieren, um die neuen Gesetzesvorgaben gemeinsam mit technischer sowie kaufmännischer Finesse umzusetzen. Neben neuen gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäuden, nimmt das GEIG insbesondere Nicht-Wohngebäude mit größeren Parkplätzen verstärkt in die Pflicht. Was das Gesetz konkret für Sie als Unternehmen, mit Besitz von Nicht-Wohngebäuden, bedeutet, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Neue gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen

(Quelle: Die Übersicht basiert auf dem Bundesgesetzblatt vom 24.03.2021)

  1. Neubau von Nicht-Wohngebäuden (mit mehr als 6 Stellplätzen)
    • Mindestens jeder 3. Stellplatz muss mit der Leitungsinfrastruktur für Ladesäulen ausgestattet werden.
    • Mindestens ein Ladepunkt muss auf dem Parkplatz errichtet werden.
  2. Größere Renovierung von Nicht-Wohngebäuden (mit mehr als 10 Stellplätzen)
    • Mindestens jeder 5. Stellplatz muss mit der Leitungsinfrastruktur für Ladesäulen ausgestattet werden.
    • Mindestens ein Ladepunkt muss auf dem Parkplatz errichtet werden
  3. Bestehende Nicht-Wohngebäude (mit mehr als 20 Stellplätzen)
    • Ab dem 01.01.2025 muss mindestens ein Ladepunkt auf dem Parkplatz errichtet werden.

Definitionen:

  • Nicht-Wohngebäude bezeichnet alle Gebäude, die nicht nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient – einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlicher Einrichtungen.
  • Größere Renovierung bezeichnet alle Renovierungsmaßnahmen, bei denen mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden.

Ausnahmen des GEIG:

  • Das Gesetz ist nicht anzuwenden auf Nicht-Wohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden.
  • Für alle drei Nicht-Wohngebäude Kategorien gilt: Ausgenommen sind öffentliche Gebäude, die gemäß der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen.
  • Für größere Renovierung und bestehende Nicht-Wohngebäude gilt: Ausgenommen sind Nicht-Wohngebäude, sofern bei einer größeren Renovierung eines bestehenden Gebäudes die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.
  • Für bestehende Nicht-Wohngebäude gilt: Der Eigentümer kann seine Pflicht auch dadurch erfüllen, dass er die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet.

Fachplanerische Lösung aus dem Haus amperio

Eine geeignete Strategie sieht amperio in einer Mischung aus Schnellladepunkten (DC) und Normalladepunkten (AC). Wir empfehlen DC-Ladepunkte zwischen 30-60 kW Leistung für Besucher und AC-Ladepunkten mit 11 kW für Mitarbeiter, um diese innerhalb der Aufenthaltszeit mit einer ausreichenden Menge Strom zu versorgen. Unsere AC- und DC-Ladetechnik finden Sie hier.
Da uns bewusst ist, dass diese Ladeleistungen eine deutliche Mehrbelastung für die örtliche Stromversorgung darstellen können, geschieht die technische Auslegung der einzelnen Standorte immer unter Rücksichtnahme der verfügbaren Leistung. Hierdurch können wir frühzeitig einschätzen, ob die Verwendung eines Energiemanagementsystems notwendig ist. Ebenso können wir so beurteilen, welche Modifikationen die Ladetechnik aufweisen muss, um keine Engpässe in der Stromversorgung zu verursachen.

Ihre Standorte im Mittelpunkt

Durch die jahrelange Erfahrung der amperio GmbH in den Bereichen Beratung, Fachplanung und dem Betrieb von Standorten, prüfen wir Ihre Standorte mit höchster Sorgfalt. Die Güte eines Standortes belegen wir durch fundierte Parameter in unserer Standort-Analyse und Wirtschaftlichkeitsprognose. Darüber hinaus leisten wir vollumfängliche Förderberatung. Wir bieten Ihnen auf diese Weise ein Rundum-Sorglos-Paket, bei welchem die zeitnahe Refinanzierung des Investments im Mittelpunkt steht.

Zusätzlich zu unserer Funktion als Beratungs- und Fachplanungsbüro, können wir als Betreiber der Ladesäule (CPO) unter der geschützten Marke charge2go unsere eigenen Standorte und die unserer Kunden betreiben und Softwareprobleme jederzeit per Fernwartung beheben.

Mit diesen Maßnahmen verfolgen wir das Ziel das GEIG-Gesetz möglichst kostenoptimiert zu erfüllen. Gleichzeitig möchten wir den Nutzern das beste Ladeerlebnis zu bieten – ganz nach unserer Firmenphilosophie “Pure Charge Experience”.

Falls Sie Fragen zum GEIG haben oder bereits konkrete Vorstellungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort haben, kontaktieren Sie uns.