Den Elektro-Dienstwagen mit eigener Ladestation zuhause laden

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wissenswertes über die aktuelle Marktlage zur Elektromobilität und deren Zulassungszahlen,
  • verschiedene Finanzierungsmodelle für sowohl Elektro-Dienstwagen als auch für die Ladeinfrastruktur (also Ladestationen) und
  • worauf Sie vor der Anschaffung von Ladestationen für das Laden Zuhause achten sollten.

Neuzulassungen von Elektroautos

Durch die Kaufprämie für elektrobetriebene Fahrzeuge, auch “Umweltbonus” genannt, sind die Zulassungszahlen, deren Trend sich seit April 2020 ohnehin in einem beachtlichen Aufschwung befindet, noch einmal beachtlich gestiegen: die Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland im Oktober 2020 sind um 365,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Neuzulassung von Elektroautos

Neuzulassung von Elektroautos. Eigene Darstellung basierend auf Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts.

Das Elektroauto als  Dienstwagen ist durch die Verringerung des geldwerten Vorteils für Leasingfahrzeuge äußerst attraktiv für Arbeitnehmer geworden. So sind für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) nur 0,25 % des Bruttolistenpreises und für Plug- In betriebene Fahrzeuge (PHEV) nur 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dies gilt seit dem 01.01.2020 für alle Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro und einer geschäftlichen Nutzung von über 50 %. Bei Hybrid- sowie Elektrofahrzeugen mit einem höheren Bruttolistenpreis muss der geldwerte Vorteil weiterhin mit den bereits geltenden 0,5 % versteuert werden. Zum Vergleich: Bei Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor werden auch weiterhin pauschal 1 % des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage verwendet.

Auch Unternehmer können von den aktuellen Förderungen profitieren: Die BAFA-Förderung sieht einen Förderbetrag von bis zu 9.000€ pro Elektrofahrzeug vor. Diese Förderung kann auch auf Leasingfahrzeuge umgelegt werden. Durch die im Vergleich zum Verbrenner niedrigeren Betriebskosten sind elektrisch betriebene Autos eine finanziell interessante Option geworden.

Der elektrische Dienstwagen: Das Henne-Ei-Problem

Was kommt zuerst – der elektrische Dienstwagen oder die benötigte Ladeinfrastruktur? Für Arbeitnehmer mögen die finanziellen Vorteile für einen elektrisch betriebenen Dienstwagen verlockend erscheinen. Doch während sich immer mehr Arbeitnehmer für nachhaltige Fortbewegungsmittel interessieren, wächst gleichzeitig der Bedarf nach einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Das öffentliche Ladenetz ist aktuell noch nicht ausreichend für den bevorstehenden Elektroauto-Boom ausgebaut. So kann es leider immer häufiger vorkommen, dass Sie an öffentlichen Ladestationen mit längeren Wartezeiten rechnen müssen und Arbeitnehmer sich die wenigen Wallboxen am Arbeitsplatz mit vielen Kollegen teilen müssen. Die Lösung des Problems ist im Grunde jedoch sehr simpel: Sie laden Ihren Wagen daheim mit Ihrer eigenen Wallbox.

Aber wer bezahlt die Wallbox für meinen Dienstwagen?

Die Umstellung auf eine nachhaltige Mobilität erfordert Investitionen, wie z.B. in eine Wallbox, aber wer kommt für diese Investitionen auf?
Der Arbeitgeber kann die Wallbox bezahlen und dem Arbeitnehmer schenken oder leihen. Bei der Schenkung müssen lediglich 25% des geldwerten Vorteils versteuert werden. Die Leihe der Wallbox ist jedoch steuerbefreit.

Alternativ tragen Sie als Arbeitnehmer die Anschaffungskosten der Wallbox selbst. In diesem Fall können Sie von Förderungen profitieren: Ab dem 24.11.2020 besteht z.B. Anspruch auf die bundesweite Förderung für Ladestationen für Elektroautos. Dabei können Sie 900€ Bezuschussung erhalten. Klicken Sie sich doch einfach mal auf die von der KfW veröffentlichte Liste förderfähiger Wallboxen durch:

Wer bezahlt den Strom?

Nachdem die Finanzierung der Wallbox geklärt ist, stellt sich nun die Frage, wer den benötigten Ladestrom bezahlt. Dabei gibt es zwei verschiedene Modelle:

(1) Sie erhalten vom Arbeitgeber monatlich eine steuerfreie Pauschale für die verursachten Stromkosten. Diese Gutschriften sind wie folgt aufgeschlüsselt:

Elektro-Dienstwagen mit eigener Ladestation zuhause laden. Wallbox Nutzer.

Bis zum 31.12.2020:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 20 € für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
  • 10 € für Hybridfahrzeuge

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 50 € für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
  • 25 € für Hybridfahrzeuge

Ab dem 01.01.2021 werden die Pauschalen bis zum 31.12.2030 wie folgt erhöht:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 30 € für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
  • 15 € für Hybridfahrzeuge

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 70 € für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
  • 35 € für Hybridfahrzeuge

Zuschüsse darüber hinaus müssen versteuert werden. Diese Methode birgt die Gefahr, dass Mitarbeiter ungleich behandelt werden, da die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz bei diesem Modell nicht berücksichtigt wird.

(2) Für die zukunftssichere, zweite Variante benötigen Sie eine eichrechtskonforme Ladestation. Dabei werden die geladenen Kilowattstunden (kWh) genau erfasst und Sie erhalten diese vom Arbeitgeber als steuerfreien Auslagenersatz. Dies hat den Vorteil, dass jedem Arbeitgeber die dienstlich gefahrenen Kilometer bezahlt werden können. Am besten lässt sich dieses Modell mit einer klassischen Tankkarte vergleichen. Die eichrechtskonforme Variante hat den tollen Nebeneffekt, dass auch andere E-Autos an Ihrer Wallbox laden und diese in unserem Backend vollautomatisiert abgerechnet werden können: Der Pkw Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin, der Großeltern oder einfach der Pkw Ihrer Freunde oder Nachbarn. So könnten beispielsweise Ihre Nachbarn Ihre Wallbox in der Zeit nutzen, während Sie bei der Arbeit sind. Hierdurch leisten Sie ganz nebensächlich auch noch einen großen Teil zum Ausbau der Ladeinfrastruktur! Teilen und dabei Geld verdienen und Gutes tun – oder wie man Kindern beibringt: Sharing ist Caring. Unsere Gesamtlösung “Mitarbeiter-Strom” umfasst alle genannten Leistungen inklusive der Planung, Koordination, Abwicklung und Abrechnung geförderter Ladepunkte für Firmenfahrzeuge, die Zuhause geladen und vollautomatisiert abgerechnet werden sollen. Alles aus einer Hand.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Welche Vorteile resultieren für Sie als Arbeitnehmer aus einer eigenen Wallbox für daheim?

  • Die steuerlichen Vorteile, wie oben beschrieben.
  • Das Laden des elektrischen Dienstwagens und privater Pkws wird dank der heimischen Wallbox einfach und flexibel. Sie starten morgens immer mit einem vollgeladenen Wagen.
  • Durch die eichrechtskonforme Ladetechnik werden Ihre Ladevorgänge präzise mithilfe unseres Backends abgerechnet
  • In Zukunft wird es DC-Wallboxen mit bidirektionaler Ladefunktion geben. So können Sie tagsüber, wenn eine hohe Solarstromeinspeisung im Netz stattfindet, ihr Auto beim Arbeitgeber laden und am Abend den geladenen Strom ins Stromnetz des eigenen Hauses einspeisen. Ihr Auto wird eine portable Batterie.

Welche Vorteile resultieren für Sie als Arbeitgeber aus den Mitarbeiter-Wallboxen?

  • Alternative zum firmeninternen Netzausbau: Anstatt die Ladeinfrastruktur des Firmenparkplatzes mit dem stromintensiven Ladeprozess von vielen gleichzeitig ladenden Fahrzeugen zu belasten, können die Firmenwagen dezentral geladen werden.
  • Sie machen als Firma auf sich aufmerksam: Wallboxen oder Ladesäulen, welche öffentlich zugänglich sind, können mit Ihrem Unternehmenslogo gebrandet werden und somit als Werbeplattform für Ihr Unternehmen dienen. Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen innovativ und nachhaltig ist!
  • Firmenwagen, welche tagsüber in Benutzung sind, können nachts ohne Zeitdruck geladen werden. Es entstehen geringere Kosten, da weniger Schnellladevorgänge benötigt werden.
  • Wenn Hybridfahrzeuge im Firmenfuhrpark vorhanden sind, kann nachgewiesen werden, wie viel der benötigten Energie elektrisch bereitgestellt wurde und wie viel CO2-Ersparnis dadurch erzielt wurde. Dies kann im Corporate Responsibility Report ausgewiesen werden.
  • Durch die Umstellung auf einen elektrischen Fuhrpark tragen Sie Ihren Teil zur Mobilitätswende bei und steigern ganz nebenbei die Arbeitgeberattraktivität sowie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.

Worauf müssen Sie achten?

Funktionalität

Bei der Auswahl einer Ladestation sollte auf die Kompatibilität mit der RFID-Autorisierung geachtet werden. So kann der Ladevorgang bequem per Karte gestartet und beendet werden. Auch lässt sich so unterscheiden, wer gerade lädt, z.B. eine Karte für den Firmenwagen und eine Karte für den privaten Pkw.

Backend = Überwachungs- und Abrechnungssystem

Wir kennen sie alle: Die Tankkarte. Der Arbeitnehmer kann bei bestimmten Tankstellen tanken und die Kosten werden durch den Arbeitgeber getragen. Aber wie verhält es sich beim Laden? Genau gleich! Sie können mit Ihrer Ladekarte an allen Ladesäulen laden und es wird über Ihren Arbeitgeber abgerechnet (je nach Betreiber fallen unterschiedliche Gebühren an). Wir von amperio bieten Ihnen natürlich auch eine Ladekarte an und binden Ihre Wallbox in unser Backend ein. So kann der Ladevorgang einfach Zuhause mit den weiteren Ladevorgängen verwaltet und bequem online abgerechnet werden.

Melde- und Genehmigungspflicht

Wallboxen mit einer Leistung über 4,6 kVA sind nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) meldepflichtig. Ab einer Leistung von 11,9 kVA sind sie sogar beim Lokalen Netzbetreiber genehmigungspflichtig. Deswegen empfiehlt sich eine Wallbox mit einer Ladeleistung unter 12 kVA.

Ökostrom

Um wirklich klimaneutral zu fahren, reicht die Anschaffung eines batteriebetriebenen Fahrzeuges nicht aus. Der geladene Strom muss auch aus regenerativen Energien stammen. Beim Stromanbieter sollte somit ein Ökostromtarif gewählt werden.

Förderung

Sollten Sie Fördergelder in Anspruch nehmen, sind diese oftmals an Bedingungen geknüpft: So ist der Zuschuss 440 der KFW unter Anderem an die Nutzung eines Ökostromtarifes und einer Ladeleistung von 11 kW gebunden.

Energiemanagement im Eigenheim

Arbeitnehmer, die sich mit der Elektromobilität beschäftigen, haben sich wahrscheinlich auch schon mal mit dem Thema Nachhaltigkeit im Eigenheim beschäftigt. Gute Nachricht: Eine Wallbox kann in ein bestehendes Energiemanagementsystem des Haushaltes eingefügt werden! Dadurch kann zum Beispiel mit dem selbst gewonnenen Solarstrom geladen werden.

Netzdienliche Drosselung

Wer eine erhöhte Förderung erlangen will oder spätere Gutschriften von seinem Netzbetreiber erhalten will, sollte auf Ladetechnik setzen, die über das Internet vom Netzbetreiber gesteuert werden kann. Sollte eine Überlastung des lokalen Netzes drohen, kann der Netzbetreiber Ihre Ladestation für eine kurze Zeit drosseln (Minimum 1,2 kW damit der Ladevorgang nicht abbricht) und honoriert Ihnen diese Senkung der Netzlast mit Gutschriften. Die EnBW in Baden-Württemberg ist hier Vorreiter in Deutschland. Fragen Sie unsere Experten im Team Technik von amperio nach Smart Metern, die netzdienlich ausgelegt werden können.

Produktempfehlung

Empfehlenswert ist eine Wallbox mit 11 kW Ladeleistung. Die Ladesäule sollte eichrechtskonform sein und das OCPP Protokoll unterstützen, wenn eine Einbindung in ein Abrechnungssystem gewünscht ist. Das Thema Smart Home wird immer präsenter in unserem Leben, daher sollten Sie sich bei der Anschaffung überlegen, ob Sie die Wallbox in Ihr Smart Home einbinden möchten. Auch sollten Sie über den Nutzungskomfort nachdenken, wie z.B. ein großes Display oder Konnektivität. Eine Übersicht der von uns empfohlenen Ladetechnik für Zuhause finden Sie hier!

Komplettlösung für elektrische Dienstwagenflotten

Wenn es in Ihrem Unternehmen gleich mehrere Mitarbeiter mit elektrischem Dienstwagen geben, empfiehlt sich eine zentrale Abrechnungslösung, die den Mitarbeiter(innen) den zuhause geladenen Strom automatisch erstattet. Mit Mitarbeiter-Strom haben wir für Arbeitgeber(innen) und Arbeitnehmer(innen) eine Komplettlösung entwickelt, mit der Mitarbeiter(innen) eine Wallbox für zuhause bekommen, den elektrische Dienstwagen zuhause (und überall) laden können, die Stromkosten zentral abgerechnet werden und die Mitarbeiter(innen) von den Förderprogrammen wie der KfW440 Förderung über 900 € profitieren können.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Gerne beraten wir Sie umfangreich zum Mitarbeiterladen:
www.mitarbeiter-strom.com