Autarkie von Strom und Wärme

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien entwickelte sich parallel der Bedarf von besser verdienenden Menschen, sich autark vom Stromlieferanten aufzustellen. Einige dieser Personen wollten es aus Kostengründen tun, doch nicht wenige um sich vor einer Währungsreform zu schützen. Es stimmt schon, wir sind es gewohnt dass das Licht angeht wenn wir den Schalter umlegen, doch was würde passieren wenn der Energieversorger einfach nicht mehr liefern kann oder möchte. Dann geht nichts mehr. Nichts.

Die Stromautarkie ist in den sonnigen Monaten April bis September schon länger möglich, vorausgesetzt man hat genug Speicherkapazität in Form von Batterien installiert. Diese sind nicht günstig, doch wenn man die gesamte Investition auf 20 Jahre auslegt, finanziert und abschreibt, dann lohnt sich der Schritt jetzt schon. Aber was tun im Winter, wenn die Sonne in Deutschland nur spärlich scheint und die kleine Windanlage maximal 1,5 kWh produzieren kann?

Strom und Wärme Autarkie ist nur möglich wenn große Mengen an Energie über viele Monate günstig gespeichert werden können. Die sinnvollste Lösung ist Wasserstoff. Was als Laborversuch und gespenstig erscheint, ist bereits in wichtigen Pilotprojekten Realität. Derzeit wird erprobt, ob die überschüssige Energie aus Solar und Wind, in Wasserstoff „umgewandelt“ werden kann, also im Sommer Wasserstoff zu produzieren und diesen bis zum Herbst zu speichern. In den sonnenarmen Monaten wird über eine Brennstoffzelle aus Wasserstoff Strom produziert um zusätzlich über eine Luft-Wärmepumpe, das Gewerbe zu heizen.

Die Herausforderung besteht darin, die einzelnen Kraftwerke Brennstoffzelle, Sonne und Wind, mit den Speichermedien Batterie und Wasserstoff so abzustimmen, dass die notwendige Menge an Energie immer vorhanden ist. Die Frage stellt sich also, reicht der Wasserstoff für die Monate Oktober bis März, ohne dass eine einzelne Kilowattstunde aus Sonne und Wind im Winter dazu kommen muss, oder geht es ohne diesen Nachschub an Energie nicht. Das beruhigende ist, dass Autarkie nicht verpflichtet sich vom Energieversorger zu trennen, sondern dieser bleibt immer als sichere Stromquelle vorhanden. Noch, bis auch hier ein Gesetzt diese Bindung reguliert.

Diese Theorie wird gerade in der Praxis erprobt. Im März 2015 haben wir die ersehnten Antworten.